Bewerbung von Menschen mit Behinderung
Menschen mit Schwerbehinderung
...sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent. Das Vorliegen einer Behinderung und deren Grad wird durch das zuständige Versorgungsamt festgestellt.
Gleichgestellte Personen
... sind Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent, aber wenigstens 30 Prozent. Die Gleichstellung mit Schwerbehinderten wird auf Antrag durch das zuständige Arbeitsamt festgestellt, wenn die betreffende Person infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen kann.
Ansprechpartner
Für Fragen zu den Themen Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellten Personen stehen die Ausbildungsleiter*innen der Finanzämter gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus kannst Du Dich auch an die Vertrauensperson der Menschen mit Schwerbehinderung, Frau Sabine Ritter wenden.