Büro, Büro? Langeweile war gestern!
Die Tätigkeiten von Beamt*innen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung können je nach Einsatzbereich variieren. Allen gemeinsam ist, dass Du stets auf der Grundlage von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften handelst, Kolleg*innen des gehobenen Dienstes zuarbeitest, Sachverhalte ermittelst und prüfst, bzw. rechtlich würdigst.
Darüber hinaus berücksichtigst Du die Grundsätze der Steuergerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Bürger*innen bei Deinen Entscheidungen, bearbeitest Steuererklärungen und erläßt Steuerbescheide. Die Steuererklärungen, eingereichten Unterlagen, Bilanzen und sonstigen Buchführungsunterlagen werden hierzu von Dir geprüft.
Du erteilst Auskünfte an Steuerpflichtige und Steuerberater*innen, bereitest Entscheidungen vor, führst Steuerakten, erledigst allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten.
Deine Tätigkeiten als Finanzwirt*in im Einzelnen
Die Einsatzmöglichkeiten immittleren Dienst der Finanzverwaltung sind vielfältig. Die häufigsten sind hier aufgeführt:
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Steuerpflichtige zu den laufend erhobenen Steuern (z.B. Einkommen-, Gewerbe-, Umsatzsteuer) veranlagen
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eingereichte Steuererklärungen und die beigefügten Unterlagen überprüfen
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Daten aus der ELSTER-Übermittlung (elektronische Steuererklärung) erfassen
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Steuererklärungen anhand von Rechtsvorschriften und Verwaltungsanweisungen bearbeiten
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Steuerberechnungen durchführen und die Höhe der Steuer festsetzen
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Steuerbescheide erstellen
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Steuerpflichtigen Auskünfte erteilen
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ggf. einfache Einsprüche bearbeiten
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Erteilung von Auskünftigen an Steuerpflichtige und Steuerberater in der Finanzamtsservicestelle (FIS) oder per Telefon (T-FIS)
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im Bereich der Finanzkasse Zahlungseingänge bearbeiten, Auszahlungen tätigen (z.B. zu viel entrichtete Steuern zurückzahlen) und Personenkonten führen (Buchführung)
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in der Vollstreckungsstelle Steuerrückstände einziehen, bewegliche Sachen im Außendienst pfänden (als Vollziehungsbeamt*in), bei der Erteilung von Vollstreckungsaufträgen mitarbeiten und bei dem Erlass von Pfändungsverfügungen im Innendienst mitarbeiten
Oder lieber in den Außendienst (z.B. als Lohnsteueraußenprüfer*in)?
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Buchführungsunterlagen einsehen
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Geschäftsvorfälle überprüfen
Außerdem kannst Du bei allgemeinen Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Organisation, Personal, Haushalt, Automation (sog. Querschnittsbereich) mitwirken, z.B. als Mitarbeiter*in in der OFD oder dem HMdF in einem Referat.