Im Vordergrund stehen die Steurgesetze aufgereiht. Im Hintergrund sieht man eine Person am PC arbeiten.

Was macht eigentlich ein Diplom-Finanzwirt (m/w/d)?

Ob Innen- oder Außendienst, in der Steuerverwaltung stellst Du Dich den unterschiedlichsten Herausforderungen und erledigst eine Vielzahl von Aufgaben.

Als Beamtin oder Beamter des gehobenen Dienstes in der hessischen Steuerverwaltung bist Du zum Einen im Innendienst der Finanzämter als Sachbearbeiter/in tätig, also zum Beispiel in der Steuerfestsetzung im Veranlagungsbereich, in der Bewertungsstelle, Erbschaftsteuerstelle, Grunderwerbsteuerstelle, Finanzkasse, Vollstreckungsstelle oder der Strafsachenstelle. Neben der Steuerfestsetzung im Veranlagungsbereich stellst Du Grundstückswerte für unbebaute und bebaute Grundstücke fest. Zu Deinen Aufgaben gehört auch die Erfassung von Erbschaften und Schenkungen, die Du steuerlich auswertest. Innerhalb der Finanzkasse kannst Du leitende Funktionen ausüben. Zum anderen kannst Du im Außendienst, also in der Betriebsprüfung oder der Steuerfahndung tätig sein, wo Du Dich mit der Ermittlung und Aufdeckung von Steuerverkürzungen und Steuerhinterziehungen befasst. Außerdem nimmst Du innerhalb der Steuerverwaltung Sachbearbeiteraufgaben auf dem Gebiet der Organisation, des Personal- und Haushaltswesens wahr. Diese Tätigkeiten übst Du teilweise auch in der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und im Hessischen Finanzministerium in Wiesbaden aus.

Ob das Finanzamt Steuererstattungen gewährt oder Steuernachzahlungen einfordert, als Beamtin oder Beamter bemühst Du Dich dabei um einen bürgerfreundlichen Service. Dabei hilft Dir die moderne Datenverarbeitungstechnik. Im Mittelpunkt der Verwaltung stehen aufgeschlossene, aktive und freundliche Mitarbeitende, zu deren wichtigsten Aufgaben der tägliche Umgang mit Menschen aller Berufsgruppen und gesellschaftlichen Schichten gehört.

Tätigkeitsbezeichnungen

Als Diplom-Finanzwirt/in beginnst Du Deine Tätigkeit im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung als Steuerinspektor/Steuerinspektorin. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit wirst Du zur Beamtin bzw, zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Bei entsprechender Leistung kannst Du zur/zum

  • Steueroberinspektorin/Steueroberinspektor (Besoldungsgruppe A 10)
  • Steueramtfrau/Steueramtmann (Besoldungsgruppe A 11)
  • Amtsrätin/Amtsrat (Besoldungsgruppe A 12)
  • Oberamtsrätin/Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13)

aufsteigen.

Deine Karriere hängt also wesentlich von Deiner persönlichen, fachlichen und räumlichen Einsatzbereitschaft ab. Bei besonderer Befähigung ist die Übernahme in die Laufbahn des höheren Dienstes in der hessischen Steuerverwaltung möglich.

Tätigkeitsbeschreibung

Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes in der hessischen Steuerverwaltung befassen sich mit der Verwaltung von Steuern wie zum Beispiel der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer. Als Sachbearbeiter*in bearbeitest Du weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich ein Arbeitsgebiet im Veranlagungsbereich, Bewertung, Vollstreckung, Betriebsprüfung oder Steuerfahndung.

Als Steuerbeamt/in verfügst Du über sehr gute rechtliche Kenntnisse. Du kennst Dich zum Beispiel aus mit den Steuergesetzen, den Steuerrichtlinien, dem bürgerlichen Recht, dem Handelsrecht und natürlich auch mit den Verwaltungsanweisungen der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und den Gerichtsurteilen der Finanzgerichtsbarkeit. Nach Ende Deines Studiums verfügst Du auch über Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre und kannst moderne Informations- und Kommunikationstechnik einsetzen.

Deine umfangreichen Fachkenntnisse ermöglichen es Dir, Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren und Steuerangelegenheiten verantwortlich und sachgemäß zu bearbeiten. Neben den Fachkenntnissen benötigst Du Objektivität, Einfühlungsvermögen, Aufgeschlossenheit und Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge, um den Grundsätzen der Steuergerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Bürgerinnen und Bürger nachkommen zu können. In den Besteuerungsangelegenheiten beschäftigst Du Dich mit komplexen Sachverhalten. Darüber hinaus fällt die verwaltungsmäßige Bearbeitung von Anträgen, Eingaben und Rechtsbehelfen an.

Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes in der hessischen Steuerverwaltung können beispielsweise in der Betriebsprüfung arbeiten. Wer pädagogisch besonders befähigt ist, kann hauptamtlich an den Bildungsstätten der hessischen Steuerverwaltung unterrichten.

Bei entsprechender Eignung steht Dir als besonders befähigter Sachbearbeiter/in die Möglichkeit offen, auch Leitungs- und Führungsfunktionen wahrzunehmen, zum Beispiel als Sachgebietsleiter/in in einem Finanzamt. In Leitungs- und Führungsfunktionen erledigst Du dabei weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich Fachaufgaben, Personalführungsaufgaben oder löst Probleme der Verwaltungsorganisation.

Deine Aufgaben im Detail

  • Steuerpflichtige zu den laufend erhobenen Steuern (zum Beispiel Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) veranlagen
  • den steuerlich erheblichen Sachverhalt an Hand der beigefügten Steuererklärungen und Unterlagen ermitteln und rechtlich würdigen
  • Besteuerungsmerkmale feststellen und Steuern mit Automatisierungsunterstützung berechnen beziehungsweise festsetzen
  • Anträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer auf Eintragung eines Ermäßigungsbeitrages auf der Lohnsteuerkarte bearbeiten
  • Einsprüche und Klagen bearbeiten und Revisionen vorbereiten

  • Einheitswerte für unbebaute und bebaute Grundstücke ermitteln und festsetzen

  • den Erwerb von Grundstücken und Wohnungseigentum steuerlich auswerten

  • Erbschaften und Schenkungen zentral erfassen und steuerlich auswerten

  • Vollstreckungsaufträge erteilen
  • Sicherungsübereignungen durchführen, in das unbewegliche Vermögen vollstrecken
  • das Finanzamt in Insolvenz-/Konkursverfahren vertreten

  • unter Leitung von Angehörigen des höheren Dienstes Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten bearbeiten
  • Ordnungswidrigkeiten ermitteln und rechtlich würdigen
  • der Staatsanwaltschaft die Akten des betreffenden Falls vorlegen (falls der Umfang der Sache es erfordert)
  • in Bußgeldverfahren Steuerordnungswidrigkeiten ahnden und verfolgen

  • weitgehend selbstständig vor Ort prüfen, ob die Angaben des/der Steuerpflichtigen in der Steuererklärung mit den Angaben in seinen/ihren Büchern übereinstimmen
  • weitgehend selbstständig vor Ort prüfen, ob die Aufzeichnungen des/der Steuerpflichtigen in seinen/ihren Büchern mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen

  • weitgehend selbstständig (und nicht selten länderübergreifend) als Hilfsbeamtinnen und -beamte der Staatsanwaltschaft (das heißt mit den Befugnissen von Polizeibeamtinnen und -beamten) Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten aufdecken
  • weitgehend selbstständig (und nicht selten länderübergreifend) Steuerfälle aufdecken, die der Steuerverwaltung noch unbekannt sind und in diesen Angelegenheiten ermitteln

  • hauptamtlich an Bildungseinrichtungen der hessischen Steuerverwaltung Lehrtätigkeiten ausüben

Arbeitsbedingungen / Zusammenarbeit und Kontakte

Als Beamtin oder Beamter im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung handelst Du auf Grundlage von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen überwiegend in Alleinarbeit eigenständig und eigenverantwortlich. Du übst dabei eine verwaltende, ordnende, regelnde und planende Tätigkeit aus. Diese besteht aus Innen- und Außendiensttätigkeiten.

Bei der Erfüllung Deiner Aufgaben musst Du Dich auf vielfältige Kontakte mündlicher, schriftlicher und telefonischer Art einstellen, zum Beispiel bei Auskunft suchenden Bürgern und Steuerberatern sind die Beamtinnen und Beamten zum Teil auch unerfreulichen Situationen ausgesetzt (Bürger*innen kommen ihren steuerlichen Pflichten nicht nach). Um Deine Aufgaben im Sinne der gesetzlichen Vorschriften erfüllen zu können, arbeitest Du innerhalb der Behörden in Teams - den Sachgebieten - zusammen. Allerdings spezialisieren sich die Teammitglieder häufig auf ganz bestimmte Aufgabenbereiche und führen die zugehörigen Tätigkeiten alleine aus. Bei einer Tätigkeit im Außendienst steht die Zusammenarbeit mit Betrieben, Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Vordergrund. Die Beamtinnen und Beamten im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung haben auch Kontakte zu steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, zu Kolleginnen und Kollegen anderer Sachgebiete oder Abteilungen sowie zu Mitarbeitenden anderer Behörden (zum Beispiel Justiz- und Kommunalverwaltung).

Weiterbildung

Ständige Änderungen des Steuerrechts sowie Neuerungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung beeinflussen auch den Arbeitsalltag im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung. Um hier auf dem Laufenden zu bleiben, ist kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich.

Durch innerbehördliche Fortbildungsmaßnahmen, aber auch durch Weiterbildungsangebote externer Bildungsträger lassen sich Fachkenntnisse ergänzen und vertiefen. Die Themen betreffen z.B. Wirtschafts- und Steuerrecht, Finanz- und Steuerpolitik, Rechnungswesen oder EDV in der öffentlichen Verwaltung.