Als Beamtin oder Beamter des gehobenen Dienstes in der hessischen Steuerverwaltung bist Du zum Einen im Innendienst der Finanzämter als Sachbearbeiter/in tätig, also zum Beispiel in der Steuerfestsetzung im Veranlagungsbereich, in der Bewertungsstelle, Erbschaftsteuerstelle, Grunderwerbsteuerstelle, Finanzkasse, Vollstreckungsstelle oder der Strafsachenstelle. Neben der Steuerfestsetzung im Veranlagungsbereich stellst Du Grundstückswerte für unbebaute und bebaute Grundstücke fest. Zu Deinen Aufgaben gehört auch die Erfassung von Erbschaften und Schenkungen, die Du steuerlich auswertest. Innerhalb der Finanzkasse kannst Du leitende Funktionen ausüben. Zum anderen kannst Du im Außendienst, also in der Betriebsprüfung oder der Steuerfahndung tätig sein, wo Du Dich mit der Ermittlung und Aufdeckung von Steuerverkürzungen und Steuerhinterziehungen befasst. Außerdem nimmst Du innerhalb der Steuerverwaltung Sachbearbeiteraufgaben auf dem Gebiet der Organisation, des Personal- und Haushaltswesens wahr. Diese Tätigkeiten übst Du teilweise auch in der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und im Hessischen Finanzministerium in Wiesbaden aus.
Ob das Finanzamt Steuererstattungen gewährt oder Steuernachzahlungen einfordert, als Beamtin oder Beamter bemühst Du Dich dabei um einen bürgerfreundlichen Service. Dabei hilft Dir die moderne Datenverarbeitungstechnik. Im Mittelpunkt der Verwaltung stehen aufgeschlossene, aktive und freundliche Mitarbeitende, zu deren wichtigsten Aufgaben der tägliche Umgang mit Menschen aller Berufsgruppen und gesellschaftlichen Schichten gehört.
Tätigkeitsbezeichnungen
Als Diplom-Finanzwirt/in beginnst Du Deine Tätigkeit im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung als Steuerinspektor/Steuerinspektorin. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit wirst Du zur Beamtin bzw, zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Bei entsprechender Leistung kannst Du zur/zum
- Steueroberinspektorin/Steueroberinspektor (Besoldungsgruppe A 10)
- Steueramtfrau/Steueramtmann (Besoldungsgruppe A 11)
- Amtsrätin/Amtsrat (Besoldungsgruppe A 12)
- Oberamtsrätin/Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13)
aufsteigen.
Deine Karriere hängt also wesentlich von Deiner persönlichen, fachlichen und räumlichen Einsatzbereitschaft ab. Bei besonderer Befähigung ist die Übernahme in die Laufbahn des höheren Dienstes in der hessischen Steuerverwaltung möglich.