Mit Beginn Deines dualen Studiums wirst Du in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Du erhältst also nicht wie üblich einen Studienvertrag, sondern wirst zum 01.09. vereidigt und kannst Deine Ernennungsurkunde zur Beamtin/zum Beamten auf Widerruf in Empfang nehmen. Dafür musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- (Fach-)Hochschulreife
- Nicht älter als 40 Jahre
- Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
- Gesundheitliche Eignung (vor Einstellung durch Gesundheitsamt oder Amtsarzt/-Ärztin festgestellt); eine behinderungsbedingte Einschränkung ist dabei kein Handicap.
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
*Weitere Informationen hierzu findest Du in der Rubrik Bewerbung von Menschen mit Behinderung.