Mit Beginn Deines dualen Studiums wirst Du in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Demzufolge erhältst Du nicht, wie üblich, einen Studienvertrag, sondern wirst zum 01.09. vereidigt und darfst Deine Ernennungsurkunde zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf entgegennehmen. Hierfür gelten Voraussetzungen, die Du mitbringen musst:
- (Fach-)Hochschulreife
- Nicht älter als 40 Jahre
- Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
- Gesundheitliche Eignung (vor Einstellung durch Gesundheitsamt oder Amtsarzt/-Ärztin festgestellt); eine behinderungsbedingte Einschränkung ist dabei kein Handicap.
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
*Weitere Informationen hierzu findest Du in der Rubrik Bewerbung von Menschen mit Behinderung.