Deine Zeit in Rotenburg an der Fulda
Nach einer zweiwöchigen Orientierungsphase in Deinem Ausbildungsfinanzamt startest Du Mitte August mit einer dreimonatigen fachtheoretischen Ausbildung an der Landesfinanzschule. Nach knapp neun Monaten im Finanzamt kehrst Du dann erneut für zweieinhalb Monate dorthin zurück, um dann - nach einem nochmaligen Einsatz im Finanzamt - für die letzten drei Monate Deiner Ausbildung dorthin zurückzukehren.
Um die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten zu überprüfen, werden während der Fachtheorie dreistündige Aufsichtsarbeiten geschrieben.
Wie das Ganze im Detail abläuft, kannst Du unserem Ablaufplan am Ende dieses Artikels entnehmen.
Praxis im Finanzamt
An Deinem Ausbildungsfinanzamt lernst Du das praktische Arbeiten und hast Gelegenheit, das theoretische Wissen, das Dir an der Landesfinanzschule vermittelt wurde umzusetzen und in der täglichen Arbeit anzuwenden.
Während der berufspraktischen Ausbildungszeit wirst Du von Deiner Ausbildungsleitung als zentrale Bezugsperson betreut und durchläufst alle wichtigen Arbeitsgebiete eines Finanzamts. Du lernst die bei uns eingesetzte Software kennen und bist gemeinsam mit Deinen Kolleginnen und Kollegen für die sachgerechte Bearbeitung von Aufgaben in Deinem Arbeitsgebiet verantwortlich, also z.B. für die Festsetzung von Einkommen- oder Umsatzsteuer. Du prüfst Steuererklärungen, ermittelst die Besteuererungsgrundlagen und setzt die zu zahlende Steuer fest. Darüber hinaus sammelst Du erste Erfahrungen im Umgang mit Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerberatern.
Ein großer Teil der praktischen Ausbildung im Finanzamt findet in den sogenannten Lehrbezirken statt, in dem die Steuerfestsetzung anhand von Echtfällen geübt wird. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dir gegenüber eine Mentorenfunktion und stehen als Ansprechpersonen für alle Ausbildungsfragen zur Verfügung.
Daneben werden praxisorientierte Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Gemeinsam mit anderen Auszubildenden wirst Du dort zusätzlich für die Praxis fit gemacht.
Endlich: Die Laufbahnprüfung
Am Ende des letzten fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts ist die Staatsprüfung (Laufbahnprüfung) abzulegen. Die Laufbahnprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen und ist einmal wiederholbar.
Die schriftliche Prüfung umfasst dreistündige Prüfungsklausuren aus folgenden Gebieten:
- Allgemeines Abgabenrecht,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Umsatzsteuer,
- Buchführung und Bilanzwesen sowie
- Steuererhebung oder Staats- und Verwaltungskunde.
Danach erhältst Du die Berufsbezeichnung Finanzwirtin bzw. Finanzwirt und damit die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst in der Finanzverwaltung.