Grund- und Hauptstudium an der HHFR
Die Zwischenprüfung am Ende des Grundstudiums Teil 1 umfasst fünf dreistündige Klausuren aus folgenden Gebieten:
- Abgabenordnung,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Umsatzsteuer,
- Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen,
- Öffentliches Recht.
Die Zwischenprüfung kannst Du einmal wiederholen, sofern Du diese nicht bereits beim ersten Mal bestanden hast.
Im Rahmen des Hauptstudiums ist zu einem vorgegebenen Thema eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen – die Diplomarbeit.
Praxis im Finanzamt
In einem unserer Finanzämter setzt Du Dein theoretisches Wissen in die Praxis um. Im Ausbildungsbezirk oder im Team mit Kolleg*innen des Finanzamts arbeitest Du schnell an realen Fällen mit und durchläufst alle wichtigen Arbeitsbereiche eines Finanzamts. Den Schwerpunkt bildet dabei das Ermitteln, Prüfen und Festsetzen zum Beispiel von Einkommen-, Körperschaft- oder Grunderwerbsteuer. Daneben nimmst Du an Betriebsprüfungen außerhalb des Finanzamts teil. Bei all Deinen Arbeiten wirst Du von moderner Automation unterstützt und kannst erste Erfahrungen im Umgang mit Bürgern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sammeln.
Praxisorientierte Arbeitsgemeinschaften machen Dich zusätzlich fit!
Endlich: Die Laufbahnprüfung
Dein duales Studium schließt Du nach drei Jahren mit einer ebenfalls einmal wiederholbaren Staatsprüfung (Laufbahnprüfung) ab. Diese setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen.
Die schriftliche Prüfung umfasst fünfstündige Prüfungsklausuren aus folgenden Gebieten:
- Abgabenrecht,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Umsatzsteuer,
- Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung,
- Besteuerung der Gesellschaften.
Danach erhältst Du die Berufsbezeichnung Diplom-Finanzwirtin bzw. Diplom-Finanzwirt und damit die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst in der Finanzverwaltung.